A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH
Berliner Landschaftsarchitekturbüro mit Fokus auf urbaner Transformation und Klimaanpassung. Plant klimaresiliente Plätze und Quartiere mit integriertem Regenwassermanagement.
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A24 LANDSCHAFT plant und realisiert Außenanlagen, die durch intelligente Regenwasserbewirtschaftung und Vernetzung in das GreenBuild360-Konzept für klimaresiliente Quartiere passen. Das Büro setzt dabei auf multifunktionale Infrastrukturen, um technische Anforderungen mit Lebensräumen zu verbinden.
A24 LANDSCHAFT: Freiraumplanung & Urbane Stadtentwicklung
A24 LANDSCHAFT ergänzt das GreenBuild360-System im Bereich der Außenanlagen durch Expertise in der Stadtentwicklung. Während GreenBuild360 den Fokus auf Holzbau und Kreislaufwirtschaft im Hochbau legt, sorgt A24 LANDSCHAFT für die Einbettung dieser Gebäude in ein funktionsfähiges grünes Ökosystem. Dies umfasst die Gestaltung nach Schwammstadt-Prinzipien, die zur Prüfung der QNG-Eignung und zur allgemeinen Förderrelevanz von Bauprojekten beitragen können. Die Synergien liegen insbesondere in der Verwendung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen im Außenraum und der Schaffung von Mikroklima-Zonen, die den Energiebedarf der angrenzenden Massivholzgebäude beeinflussen. Durch die Planung von Wildniskorridoren und die Aufwertung ungenutzter Flächen gewinnen Projekte an sozialer Identität und Marktwert. Im Kontext der Kreislaufwirtschaft achtet das Büro auf die Langlebigkeit und Rückbaubarkeit von Freiraumelementen. Die Verbindung von technischem Ingenieurbau mit landschaftlicher Gestaltung ermöglicht kosteneffiziente Strategien für lebenswerte Städte, die Anforderungen moderner Standards wie DGNB oder QNG (produktspezifisch zu prüfen) berücksichtigen.
Warum A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH im GreenBuild360-Konzept?
Klimaresiliente Gestaltung
Entwicklung von Freiräumen, die durch Wassermanagement und Hitzeschutz zur Klimaanpassung beitragen.
Biodiversitätsfördernde Planung
Planung von Wildniskorridoren und Grünzügen, die die lokale Biodiversität fördern und Biotope vernetzen.
Multifunktionale Infrastruktur
Integration technischer Anforderungen wie Hochwasserschutz in Stadtlandschaften.
Ganzheitliche Planung
Enge Verzahnung von Architektur und Landschaft, um Synergien zwischen Gebäuden und Außenanlagen zu nutzen.
Nachweise & Zertifikate
Alle Nachweise sind Herstellerangaben (H), sofern nicht anders gekennzeichnet. Detaillierte Prüfung siehe EmpCo-Nachweistabelle unten.
EPD-Status
Nein
QNG-Eignung
Nein
EmpCo-Status
⚖️ Prüfung nötig
EmpCo-Nachweistabelle (EU 2024/825)
Jede Behauptung wird einzeln auf Quelle, Produktbezug und Prüfstatus geprüft. „H = Herstellerangabe" – GreenBuild360 führt keine eigene Verifizierung durch.
| Hersteller- angabe | Primär- quelle | Produkt- bezeichnung | Prüfbericht/ EPD/ETA/DIBt | Gültigkeit | Zulässige Formulierung | Status |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fügungstyp: Unklar | Partner-Website | — | — | — | "Lösbarkeit nach Herstellerangabe" | OFFEN |
| Rücknahme-Garantie: Nicht angegeben | Partner-Website | — | — | — | "Rücknahme nach Herstellerangabe" | OFFEN |
| GWP-Wert: Nicht angegeben | Partner-Website | — | — | — | "GWP-Wert gemäß EPD" | OFFEN |
| Biogener CO₂-Speicher: Nicht angegeben | Partner-Website | — | — | — | "Biogene Kohlenstoffspeicherung nach Herstellerangabe" | OFFEN |
Standort & Logistik
Häufige Fragen zu A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH
Quellenhinweis (EmpCo / EU 2024/825): Beschreibungen, Zertifikate und Umwelt-Angaben zu A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH stammen von den eigenen Veröffentlichungen des Partners. GreenBuild360 gibt diese auf Basis öffentlicher Herstellerangaben und Websites weiter und bewertet sie redaktionell nach dem GB360-Regelwerk (EU 2024/825). Die Bewertung ist ein Scan öffentlicher Aussagen — eigene Messungen führt GreenBuild360 nicht durch. Sammelkennzeichnungen wie „QNG-ready" oder „EPD vorhanden" beziehen sich auf Herstellerangaben für spezifische Produkte, nicht auf den gesamten Hersteller. Der redaktionelle Prüfstatus bezeichnet den Bearbeitungsstand, keine Rechtsfreigabe. Maßgeblich sind die Angaben des Partners.