BAFA
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine Bundesbehörde mit Zuständigkeit u. a. für Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und für die Förderung der Energieberatung. Erfasst als recherchierte Institution mit Anbieterangabe (Datenstand 10/2026).
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Das BAFA bewilligt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungstausch sowie für die Energieberatung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Erfasst als recherchierte Bundesbehörde — keine GreenBuild360-Partner-Bezeichnung und keine Empfehlung konkreter Programme. Fördersätze, Fallgrenzen und Antragsvoraussetzungen ändern sich laufend; maßgeblich sind die aktuellen Angaben des BAFA (Datenstand 10/2026). Die individuelle Förderfähigkeit ist projektbezogen zu prüfen.
BAFA: Zuschüsse für Heizung, Dämmung und Energieberatung
Warum BAFA im GreenBuild360-Konzept?
Heizungstausch
Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen im Rahmen der Bundesförderung (Antragsweg je Programm bei BAFA oder KfW prüfen).
Einzelmaßnahmen
Förderung von Dämmung, Fenstern und effizienter Haustechnik gemäß den aktuellen Förderrichtlinien.
Energieberatung
Förderbare Energieberatung durch gelistete Energieeffizienz-Experten (Liste EEE, siehe dena).
Nachweise & Zertifikate
Alle Nachweise sind Herstellerangaben (H), sofern nicht anders gekennzeichnet. Detaillierte Prüfung siehe EmpCo-Nachweistabelle unten.
EPD-Status
Nein
QNG-Eignung
Nicht angegeben
EmpCo-Status
Nicht geprüft
Standort & Logistik
Häufige Fragen zu BAFA
Quellenhinweis (EmpCo / EU 2024/825): Beschreibungen, Zertifikate und Umwelt-Angaben zu BAFA stammen von den eigenen Veröffentlichungen des Partners. GreenBuild360 gibt diese auf Basis öffentlicher Herstellerangaben und Websites weiter und bewertet sie redaktionell nach dem GB360-Regelwerk (EU 2024/825). Die Bewertung ist ein Scan öffentlicher Aussagen — eigene Messungen führt GreenBuild360 nicht durch. Sammelkennzeichnungen wie „QNG-ready" oder „EPD vorhanden" beziehen sich auf Herstellerangaben für spezifische Produkte, nicht auf den gesamten Hersteller. Der redaktionelle Prüfstatus bezeichnet den Bearbeitungsstand, keine Rechtsfreigabe. Maßgeblich sind die Angaben des Partners.