dena
Die dena (Deutsche Energie-Agentur) ist das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz und betreut im Gebäudebereich die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE) für die Förderprogramme des Bundes. Erfasst als recherchierte Institution mit Anbieterangabe (Datenstand 10/2026).
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Die dena (Deutsche Energie-Agentur) ist ein Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, erneuerbare Energieren und Energiesystemtransformation. Im Gebäudebereich betreut sie die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE-Liste), deren Beteiligung Voraussetzung für die Förderung vieler Bundesprogramme ist. Erfasst als recherchierte Institution — keine GreenBuild360-Partner-Bezeichnung. Die Auswahl eines Energieberaters ist projektbezogen zu treffen; maßgeblich sind die Angaben der dena und der Programmbedingungen.
dena: Energieeffizienz-Experten und Energieberatung für Gebäude
Warum dena im GreenBuild360-Konzept?
EEE-Liste
Verzeichnis qualifizierter Energieeffizienz-Experten für die Bundesförderung (liste-eee.de).
Programmvoraussetzung
Ohne Beteiligung eines gelisteten Experten sind viele Bundesprogramme nicht förderfähig.
Wissenstransfer
Leitfäden, Studien und Veranstaltungen zur Gebäudeenergie und Effizienz.
Nachweise & Zertifikate
Alle Nachweise sind Herstellerangaben (H), sofern nicht anders gekennzeichnet. Detaillierte Prüfung siehe EmpCo-Nachweistabelle unten.
EPD-Status
Nein
QNG-Eignung
Nicht angegeben
EmpCo-Status
Nicht geprüft
Standort & Logistik
Häufige Fragen zu dena
Quellenhinweis (EmpCo / EU 2024/825): Beschreibungen, Zertifikate und Umwelt-Angaben zu dena stammen von den eigenen Veröffentlichungen des Partners. GreenBuild360 gibt diese auf Basis öffentlicher Herstellerangaben und Websites weiter und bewertet sie redaktionell nach dem GB360-Regelwerk (EU 2024/825). Die Bewertung ist ein Scan öffentlicher Aussagen — eigene Messungen führt GreenBuild360 nicht durch. Sammelkennzeichnungen wie „QNG-ready" oder „EPD vorhanden" beziehen sich auf Herstellerangaben für spezifische Produkte, nicht auf den gesamten Hersteller. Der redaktionelle Prüfstatus bezeichnet den Bearbeitungsstand, keine Rechtsfreigabe. Maßgeblich sind die Angaben des Partners.