DGNB
Die DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) ist ein Verein mit einem Zertifizierungssystem für nachhaltige Gebäude und als Stelle für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) anerkannt. Erfasst als recherchierte Organisation mit Anbieterangabe (Datenstand 10/2026).
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Die DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) betreibt ein Zertifizierungssystem für nachhaltige Gebäude und ist eine für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) anerkannte Zertifizierungsstelle. Erfasst als recherchierte Zertifizierungsstelle — keine GreenBuild360-Partner-Bezeichnung und keine Empfehlung. Ob sich eine Zertifizierung für Ihr Projekt lohnt, ist projektbezogen zu prüfen (siehe die Entscheidungen QNG-Zertifizierung lohnenswert? sowie QNG oder DGNB).
DGNB: Zertifizierung nachhaltiger Gebäude und QNG-Anerkennung
Warum DGNB im GreenBuild360-Konzept?
DGNB-System
Ganzheitliche Bewertung von Ökologie, Ökonomie und sozialen Aspekten entlang des Gebäudelebenszyklus.
QNG-Anerkennung
QNG-Zertifizierung kann Voraussetzung für bestimmte Förderprogramme sein (z. B. Klimafreundlicher Neubau).
Planungsbegleitung
Vor-Zertifizierung und Dokumentationsunterstützung für Planung und Bauherrrschaft.
Nachweise & Zertifikate
Alle Nachweise sind Herstellerangaben (H), sofern nicht anders gekennzeichnet. Detaillierte Prüfung siehe EmpCo-Nachweistabelle unten.
EPD-Status
Nein
QNG-Eignung
Nicht angegeben
EmpCo-Status
Nicht geprüft
Standort & Logistik
Häufige Fragen zu DGNB
Quellenhinweis (EmpCo / EU 2024/825): Beschreibungen, Zertifikate und Umwelt-Angaben zu DGNB stammen von den eigenen Veröffentlichungen des Partners. GreenBuild360 gibt diese auf Basis öffentlicher Herstellerangaben und Websites weiter und bewertet sie redaktionell nach dem GB360-Regelwerk (EU 2024/825). Die Bewertung ist ein Scan öffentlicher Aussagen — eigene Messungen führt GreenBuild360 nicht durch. Sammelkennzeichnungen wie „QNG-ready" oder „EPD vorhanden" beziehen sich auf Herstellerangaben für spezifische Produkte, nicht auf den gesamten Hersteller. Der redaktionelle Prüfstatus bezeichnet den Bearbeitungsstand, keine Rechtsfreigabe. Maßgeblich sind die Angaben des Partners.