Phoenix Contact
Phoenix Contact ist ein deutscher Hersteller von Verbindungstechnik und Elektronikkomponenten mit Sortiment für Blitz- und Überspannungsschutz, u. a. Überspannungsschutzgeräte für Elektroinstallationen, Photovoltaik- und Speichersysteme.
Zur WebsiteDirekt-Antwort
Phoenix Contact bietet Überspannungsschutzgeräte (Typ-1-/Typ-2-/Typ-3-Kombinationen) für Gebäudeelektro, PV und DC-Seite von Speichern an. Erfasst als recherchierter Hersteller mit Herstellerangabe — keine GreenBuild360-Partner-Bezeichnung. Hinweis: Angaben auf Basis öffentlicher Hersteller-/Anbieterinformationen. Zulassungen (abZ/abP), Systemprüfungen und Versicherungsbedingungen sind projektbezogen zu verifizieren.
Phoenix Contact: Überspannungsschutz für Elektroinstallation und Photovoltaik
Warum Phoenix Contact im GreenBuild360-Konzept?
Überspannungsschutzgeräte
Blitz- und Überspannungsschutz für Netze, PV und Signaltechnik nach Herstellerangabe.
Systemzubehör
Reihenklemmen-, Elektronik- und Verbindungstechnik für Verteiler- und Installationsaufbauten.
DACH-Verfügbarkeit
Vertrieb und Dokumentation im DACH-Raum über nationale Vertriebswege.
Nachweise & Zertifikate
Alle Nachweise sind Herstellerangaben (H), sofern nicht anders gekennzeichnet. Detaillierte Prüfung siehe EmpCo-Nachweistabelle unten.
EPD-Status
Nein
QNG-Eignung
Nicht angegeben
EmpCo-Status
Nicht geprüft
Standort & Logistik
Häufige Fragen zu Phoenix Contact
Quellenhinweis (EmpCo / EU 2024/825): Beschreibungen, Zertifikate und Umwelt-Angaben zu Phoenix Contact stammen von den eigenen Veröffentlichungen des Partners. GreenBuild360 gibt diese auf Basis öffentlicher Herstellerangaben und Websites weiter und bewertet sie redaktionell nach dem GB360-Regelwerk (EU 2024/825). Die Bewertung ist ein Scan öffentlicher Aussagen — eigene Messungen führt GreenBuild360 nicht durch. Sammelkennzeichnungen wie „QNG-ready" oder „EPD vorhanden" beziehen sich auf Herstellerangaben für spezifische Produkte, nicht auf den gesamten Hersteller. Der redaktionelle Prüfstatus bezeichnet den Bearbeitungsstand, keine Rechtsfreigabe. Maßgeblich sind die Angaben des Partners.